Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Die Allgemeine Geschäftsbedingung regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung der Dienstleistungen der Haustierbetreuung 'Katz, Maus & Co.'
2. Umfang der Dienstleistungen
Wir verpflichten uns, die uns uns anvertrauten Tiere liebevoll und artgerecht zu pflegen, sie ausreichend zu füttern und sauber zu halten, und sich an die vorgängig abgemachten Betreuungsangaben des Tierhalters zu halten. Der Tierhalter ist verpflichtet, die Betreuerin über alle Auffälligkeiten, spezielle Behandlungsweisen, Gewohnheiten etc. zu informieren. Dies gilt für jeden neuen Betreuungsauftrag.
Die Betreuerin verpflichtet sich des Weiteren zu allen ihr anvertrauten Gegenständen, Pflanzen sowie zur Wohnung bzw. zum Haus und dessen Einrichtung und Umgebung Sorge zu tragen, keine unbefugte Person zum Betreuungsort mitzunehmen oder Informationen über Einrichtung, Wertgegenstände oder Details zur Abwesenheit an Dritte weiterzugeben.
Bei unerwartetem Ausfall der Betreuerin (Krankheit, Unfall etc.) kann diese eine Ersatzperson zur Beendigung/Ausführung des Auftrages und zum Wohle des Tieres einsetzen und die damit verbundenen Kundendaten an diese weitergeben.
Ausserdem verpflichtet sich der Besitzer, das Tier in gesundem Zustand abzugeben, und bestätigt, alle notwendigen Impfungen regelmässig vorgenommen zu haben.
3. Futter, Reinigungsutensilien und allfällige Medikamente
Der Tierhalter muss das gewohnte Futter sowie die gewünschten Reinigungsutensilien in genügender Menge für die vorgesehene Abwesenheit bereitstellen. Ausnahmen sind nach persönlicher Absprache möglich.Auslagen für das Einkaufen von Futter, Sand, Heu, Stroh etc. gehen zu Lasten des Halters. Allfällige Medikamente, welche das Tier benötigt sind vom Tierhalter bereitzustellen und die betreuende Person ist über deren Handhabung detailliert zu informieren.
4. Haftung für Schäden
Die Betreuerin lehnt jede Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern die vorgängig abgemachten Betreuungsangaben eingehalten werden. Der Tierhalter muss eine Verletzung der Sorgfaltspflicht der betreuenden Person nachweisen können.
Erkrankt ein Tier oder es erleidet eine Verletzung, so ist die Betreuerin ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen, wenn möglich in Absprache mit dem Tierhalter. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
Wir verpflichten uns zur sorgfältigsten Pflege des Tieres. Sollte ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. trotzdem versterben, wird jede Haftung abgelehnt. In diesem Fall wird das Tier einem Tierarzt zur Aufbewarung überreicht, sofern mit dem Tierhalter nichts anderes vereinbart wurde. Die Abholung und die Bestattung des Tieres erfolgt durch den Tierhalter, welcher auch die hierfür entstanden Kosten zu trage hat,
Kosten für Schäden und Verletzungen welche durch ein Betreuungstier verursacht werden, gehen zu Lasten des Tierhalters.
Ausserdem verpflichten wir uns, den Hausrat in der Domizilwohnung schonend zu behandeln. Sollte trotzdem ein Missgeschick geschehen, wird der Schaden durch die Haftpflichtversicherung der Betreuerin gedeckt.
5. Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für die erfüllten Betreuungsleistungen sind innert 30 Tage nach Auftragsende zu überweisen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens nach 60 Tagen, werden die offenen Rechnungen an unser Inkassobüro weitergegeben, welche die Mahnungen mit Verzugszinsen und Betreibungen im Auftrag von Katz, Maus & Co. ausführt.
6. Verspätete Rückkehr des Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich, die Betreuerin über einen allfälligen verlängerten Aufenthalt rechtzeitig zu informieren.
7. Terminabsagen
Termine müssen bis spätestens 24 Stunden vor der Betreuung abgesagt werden, ansonsten stellen wir den Betrag in voller Höhe in Rechnung.
Obfelden, März 2011